Schulordnung

Schulordnung Gemeindeverband d. MS Steinfeldklang

gültig ab Mai 2015 bis auf Widerruf

(1)    Die Musikschule übernimmt die Gewähr für die Erteilung eines fachlichen und zeitnahen Musikunterrichts und die Einhaltung der dafür vorgesehenen Unterrichtszeiten.
(2)    Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr bzw. für die Dauer eines angebotenen MS Kurs. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei längerer schwerer Krankheit oder   Wechsel des Wohnorts) ist ein Antrag auf Unterbrechung oder ein Austritt zu Semesterende möglich. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgesetzt und entbindet weder von der Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch noch von der Zahlung des Schulgeldes. Eine vorzeitige Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
(3)    Der Lehrplan der Musikschule gliedert sich in vier Leistungsstufen:
I: E = Elementarstufe // II: U = Unterstufe // III: M = Mittelstufe // IV: O = Oberstufe
Der Übertritt in die nächst höhere Stufe (nach jeweils 2 bis max. 3 Jahren) ist an eine Übertritts-prüfung gebunden. Die Verweigerung einer Übertrittsprüfung ist Ausschlussgrund gemäß Punkt 12.
Diesbezüglich empfehlen wir den kostenlosen Besuch der Musiktheorie da diese für die Übertritts-prüfung vorgeschrieben wird.
(4)    In den dafür vorgesehenen Unterrichtsräumen sowie in den Musikschulen besteht Hausschuhpflicht.
(5)    Auf dem Schulweg und im Unterricht besteht für den Schüler kein Versicherungsschutz.
(6)    Für Eltern ist der Aufenthalt in der Schule nur zum Begleiten und zum Abholen, nicht aber während des Unterrichts gestattet. Während des Unterrichts übernimmt der Lehrer die Aufsichtspflicht, sofern nicht vom Lehrer die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten als sinnvolle pädagogische Maßnahme ausdrücklich erwünscht ist.
(7)    Die Erziehungsberechtigten bzw. Schüler/In haften für verursachte Schäden. Das Inventar ist schonend und zweckmäßig zu behandeln.
(8)    Die Schüler haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, sowie sich den Übungsanweisungen des Lehrers entsprechend gewissenhaft vorzubereiten. Ein Mitteilungsheft ist zu führen. Dem Lehrer obliegt die Auswahl der Unterrichtsmethode und Behelfe.
(9)    Die Schüler sind verpflichtet, das Fernbleiben vom Unterricht rechtzeitig vorher dem Lehrer mitzuteilen. Versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Bei Unpünktlichkeit ist die Lehrkraft nicht verpflichtet länger als eine Viertelstunde auf den Schüler zu warten.
(10)Unterrichtsstunden, die durch Verhinderung einer Lehrkraft ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt  (nicht jedoch bei Krankheit). Bei einer länger als zwei Wochen dauernden Verhinderung einer Lehrkraft ist die Musikschule bemüht, eine Vertretung zu stellen, bzw. werden, wenn dies nicht möglich ist, die Stunden rückvergütet oder gutgeschrieben.
(11)Das Schulgeld ist ein JAHRESSCHULGELD und wird in 10 monatlichen Teilbeträgen eingehoben. Eine Liste der derzeit gültigen Tarife befindet sich im Anhang der Schulordnung.
(12)Der Ausschluss eines Schülers kann erfolgen: a) wenn das Lehrziel infolge mangelnden Fleißes, nachlässigen Schulbesuches oder bei Nichteignung voraussichtlich nicht erreicht werden kann, wobei dem Schüler mittels schriftlicher Ermahnung eine Nachfrist von einem Monat zu stellen ist, oder b) wenn wiederholte Disziplinlosigkeiten den Weiterverbleib an der Schule untragbar machen, oder c) wenn das Schulgeld nicht bzw. nicht rechtzeitig eingezahlt wird.
(13)Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem  NÖ Pflichtschuljahr. In der 1. Schulwoche findet die Einteilung des Unterrichts statt. Ab der 2. Schulwoche startet der Musikunterricht in den Hauptfächern. Eine Liste der derzeit angebotenen Hauptfächer befindet sich im Anhang oder in der Ausschreibung der Musikschule.
(14)Die schulfreien Tage decken sich mit den Bestimmungen der öffentlichen NÖ Pflichtschulen mit Ausnahme der schulautonomen Tage, welche für die Musikschule nicht verbindlich sind. Daher findet an diesen Tagen der MS Musikunterricht statt.
(15)Plakate und Mitteilungen dürfen im Schulbereich nur mit Bewilligung der Direktion angebracht bzw. ausgeteilt werden.
(16)Leihinstrumente werden von der Musikschule nach Möglichkeit auf Antrag zur Verfügung gestellt. Noten können nicht entliehen werden. Kopien dürfen nur als Sicherungskopien erstellt werden (copyright)
(17)Die Schüler sind zur Teilnahme an Schulaufführungen und Schulfeiern verpflichtet.
(18)Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten sowie bei Schulveranstaltungen untersagt.
(19)Die Schüler erhalten zum Schulschluss kostenlose Schulnachrichten.
(20)Die Kenntnisnahme der Schulordnung wird bei der Anmeldung bestätigt. Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dort aufgezeichnete Daten sowie sämtliche multimediale Möglichkeiten wie Fotographien und Mittschnitte, welche zur Dokumentation der Musikschule dienen, zur Verwendung freizugeben.
Mit der Anmeldung stimmenSie einer Verwendung Ihrer Daten (bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) des/der Schülers(in) einer Verwendung seiner/ihrer Daten) durch das Land NÖ und der Förderungsstelle für NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils gütigen Fassung ausdrücklich zu, und zwar ausschließlich zur Überprüfung der widmungsgerechten Verwendung der Förderung durch das Land NÖ.